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VG Darmstadt, 29.09.2000 - 3 G 1777/00 (3) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 32 § 80
Keine Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters für die Beseitigung von Altlasten bei Betriebseinstellung vor Insolvenzeröffnung; Freigabe des belasteten Grundstücks
Papierfundstellen
- ZIP 2000
- ZIP 2000, 2077
- NZI 2001, 56
- NZI 2001, 96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97
Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung …
Auszug aus VG Darmstadt, 29.09.2000 - 3 G 1777/00
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 22.10.1998 (ZIP 1998, 2167) auch klargestellt, dass eine Entlassung von Gegenständen aus der Konkursmasse dem Konkursverwalter hinsichtlich seiner emissionsschutzrechtlichen Ordnungspflichten nicht weiterhelfe, da diese Pflichten nicht an sein konkursrechtliches Verwaltungs- und Verfügungsrecht anknüpften, das er mit seiner Freigabeerklärung aufgebe, sondern an seine Stellung als früherer Betreiber der Anlage, auf die diese Erklärung keinen Einfluss habe.Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.1998 (7 C 38/97, BVerwGE 107, 403 = ZIP 1998, 2167 = UPR 1999, 110, 111).
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80
Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner - …
Auszug aus VG Darmstadt, 29.09.2000 - 3 G 1777/00
Dem Insolvenzverwalter obliegt daher grundsätzlich ab Übergang der Rechtsstellung auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die sich auf Gegenstände der Insolvenzmasse beziehen (vgl. BVerwG, 20.1. 1984 -- 4 C 37/80, UPR 1984, 164). - VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96
Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter
Auszug aus VG Darmstadt, 29.09.2000 - 3 G 1777/00
Durch die Freigabe wird der Gegenstand auch nicht herrenlos, denn nach der Freigabe lebt das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der Gemeinschuldnerin wieder auf (VGH Hessen, Beschl. v. 22.10.1999 -- 8 TE 4371/96, ZIP 1999, 2102 = ZfIR 2000, 141, dazu EWiR 2000, 95 (Kebekus) ; Weitemeyer , NVwZ 1997, 533).
- VG Kassel, 14.05.2003 - 7 G 545/03 Voraussetzung ist nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes jedoch, dass die Vermögensgegenstände in seinen Besitz gelangt sind und er die tatsächliche Sachherrschaft über die fraglichen Abfälle erlangt hat und diese Sachherrschaft zum Zeitpunkt der Verfügung fortbesteht (vgl. ähnlich auch Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29.10.2001, 1 K 82/01 ; Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 29.09.2000 3 G 1777/00 ).